[724]Seitensteuer (in der Wasserschiffahrt »Ruder« genannt) sind die Flächen, mittels welchen das Luftfahrzeug sich um eine vertikale, senkrecht zur Fortbewegung stehende Achse dreht.
Béjeuhr.
Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 9 Stuttgart, Leipzig 1914., S. 724.