Seitensteuer

[724] Seitensteuer (in der Wasserschiffahrt »Ruder« genannt) sind die Flächen, mittels welchen das Luftfahrzeug sich um eine vertikale, senkrecht zur Fortbewegung stehende Achse dreht.

Béjeuhr.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 9 Stuttgart, Leipzig 1914., S. 724.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: