Spannungsmesser

[160] Spannungsmesser [1], eine besonders konstruierte Federwage zur Innehaltung eines bestimmten Zuges (gewöhnlich von 8–10 kg) bei der Längenmessung mittels des Stahlmeßbandes.

Das eine Ende des Spannungsmessers wird in den Bandring eingehängt, das andre durch den Meßgehilfen so stark angezogen, daß die Marke an der Kolbenstange die gewünschte Spannung zeigt. – S.a. Dehnungsmesser.


Literatur: [1] Brathuhn, Lehrbuch der Markscheidekunst, 4. Aufl., Leipzig 1908.

Haußmann.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 8 Stuttgart, Leipzig 1910., S. 160.
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