[173] Sperrsteine (Auslegesteine) dienen zur teilweisen Absperrung einer Steinschlagstraße.
Sie werden beim Flickbetrieb (s.d.) für die Straßenunterhaltung erforderlich, um die Fuhrwerke zu zwingen, die frisch beschotterten Stellen nicht zu vermeiden, sondern sie einzufahren. Bei der »Kreuzsperre« werden die Sperrsteine in täglich wechselnden Abständen von 50 bis 100 m abwechselnd von beiden Straßenkanten aus in die Straße hineinragend verlegt, so daß in Schlangenlinien gefahren werden muß. Bei der »Parallelsperre« werden die Steine nur auf einer Seite ausgelegt Dieses beim Deckenbetrieb (s.d.) ganz fortfallende Verfahren der Straßenabsperrung wird stets als ein Verkehrshindernis empfunden und kann sogar, wenn die Sperrsteine nicht rechtzeitig vor Eintritt der Dunkelheit entfernt werden, zu Unglücksfällen Veranlassung geben.
L. v. Willmann.