Staffelstraßen

[746] Staffelstraßen werden für Fußgänger in Städten mit sehr hügeligem Gelände als Treppenläufe angelegt, während für die Fuhrwerke zur Erreichung der hochliegenden Baublöcke gleichzeitig eine in Windungen den Hang hinausführende Straße vorhanden sein muß.

L. v. Willmann.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 9 Stuttgart, Leipzig 1914., S. 746.
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