[276] Stechen der Gewölbe, Herstellung einer Ueberhöhung im Scheitel.
Wird bei böhmischen und preußischen Kappen, insbesondere aber bei Kreuzgewölben angewendet. Bei letzteren kann diese Ueberhöhung dadurch bewirkt werden, daß man die das Kreuzgewölbe bildenden Zylinderstücke nach der Mitte zu ansteigen läßt oder die Scheitellinien der Kreuzkappen gekrümmt anstatt geradlinig annimmt und mit »Bogenstich« einwölbt. In beiden Fällen ist die Einwölbung auf den Schwalbenschwanz (s.d.) allen andern Einwölbungsarten vorzuziehen. Das Stechen der Gewölbe soll bei Ausführung in Backsteinen einem Setzen des Gewölbes in der Mitte vorbeugen.
L. v. Willmann.