[756] Sturz bedeutet: 1. die obere Begrenzung einer Tür- oder Fensteröffnung, wenn sie wagerecht angeordnet wird; ist sie bogenförmig, so nennt man sie Bogen oder auch Bogensturz. 2. Die Neigung der Speichen eines Rades gegen den Achsschenkel, die angewendet wird, um bei Fahrzeugen, die starken, auch seitlich wirkenden Stößen ausgesetzt sind, den Rädern eine größere Widerstandsfähigkeit zu geben.
L. v. Willmann.
Herder-1854: Sturz [2] · Sturz [1]
Lueger-1904: Sturz [1]