Taraklassifikation

[418] Taraklassifikation, Bildung der Gütertarife ohne Rücksicht auf den Wert der einzelnen Güterarten nach dem Verhältnis der bei der Beförderung erforderlichen Leistungen, d.h. nach der Menge oder dem Gewicht der beförderten Güter, dem Grad der Ausnutzung der Wagen, der durch die Beschaffenheit der Güter bedingten Bauart der Wagen, besonderen Leistungen für Verladung, Verpackung u.s.w., der Schnelligkeit der Beförderung. Die reine Taraklassifikation wird verwirklicht durch den sogenannten »natürlichen« oder »Wagenraumtarif«.

Cauer.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 8 Stuttgart, Leipzig 1910., S. 418.
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