[626] Trockengründung kommt vor: 1. bei Hochbauten von untergeordneter Bedeutung und solchen, die auf den Baugrund einen nur geringen Druck ausüben; die Fundamente bestehen alsdann aus Trockenmauerwerk oder gar nur aus einer Steinpackung (s.d.); 2. bei Bauten in tiefem, stark strömendem oder wellenschlagendem Wasser; als Fundament dienen in solchen Fällen Steinschüttungen (s.d.) oder versenkte natürliche oder künstliche Steine (s. Steinversenkung).
Schmitt-Darmstadt.