[713] Umgehungskanal, ein kurzer Schiffahrtskanal mit einer oder mehreren Kammerschleusen, der oberhalb einer Stromschnelle oder einer Wehranlage von. dem sonst schiffbaren Flusse abzweigt und unterhalb des Schiffahrtshindernisses in denselben wieder einmündet (s.a. Schiffahrtskanale).