[827] Verkehrsplätze entstehen in Städten bei der Durchschneidung mehrerer Straßen. Da sie nach allen Richtungen zu befahren sind, ist es für ihre Vergrößerung von Vorteil, die spitz ausfallenden Straßenecken abzustumpfen.
Gärtnerische Anlagen können auf ihnen nicht oder nur in beschränktem Maße angebracht werden, dagegen ist unter Umständen für die Sicherheit der Fußgänger durch Anbringung von Schutzinseln (s.d., S. 694) zu sorgen. Kreuzt eine Hauptverkehrsrichtung den Platz, so kann dieser Hauptverkehr durch Rechtsumfahrung einer in der Mitte des Platzes angebrachten Anlage, die dann auch den Fußgängern als Schutzinsel dient, geregelt werden.
L. v. Willmann.