Wassereisenbahn

[837] Wassereisenbahn ist eine neue Schleppweise von Kähnen auf Schifffahrtskanälen (s.d.), deren Bezeichnung darauf zurückzuführen ist, daß die Betriebsräder des Schleppschiffes zwangsläufig an einer auf der Kanalsohle gelagerten Schiene laufen. Der Erfinder, Ingenieur Richard Koß in Münster i. W., will die Wassereisenbahn aber auch in kanalisierten Flüssen zur Anwendung bringen.

Als Schlepper kann ein kleines Motorboot von höchstens 10 m Länge und 3 m Breite dienen. Im Boden dieses Bootes befindet sich ein rechteckiger Ausschnitt, der mit einem Blechmantel umgeben ist und derart einen oben und unten offenen Schacht bildet. In den Schacht ist die Betriebsvorrichtung hineingehängt, die unten, etwa 0,5 m über der Kanalsohle, vier flachliegende, mit Rillen versehene Rollen trägt, in welche die Schiene hineingehoben wird. Um die Betriebsteile jederzeit überprüfen und ausbessern zu können, ist eine Verankerung der Fahrschiene notwendig, durch welche diese gegen seitliche Verschiebungen geschützt und es ermöglicht wird, die Schiene auch aus dem Wasser zu heben (s. Fig. 1 und 2). Gegen die bisherigen Schleppweisen – die[837] treidelnde Uferlokomotive, den Schraubendampfer und die Kette – erweist sich die neue Schleppweise nach Koß wirtschaftlicher, indem sie die Schleppkosten bis um 50% herabmindern soll, doch sind die diesbezüglichen Versuche noch nicht abgeschlossen. Die Erfindung begegnet noch einigem Widerspruch, immerhin dürfte sie auf die bestehenden Schleppweisen etwas modifizierend wirken.


Literatur: Zeitschr. f. Binnenschiffahrt 1912, S. 495 und österr. Wochenschr. für den öffentlichen Baudienst 1912, S. 671.

Pollak.

Fig. 1.
Fig. 1.
Fig. 2.
Fig. 2.
Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 9 Stuttgart, Leipzig 1914., S. 837-838.
Lizenz:
Faksimiles:
837 | 838
Kategorien: