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Recht zur Sache

Recht zur Sache [Meyers-1905]

Recht zur Sache (lat. jus ad rem ) nannte ... ... Leistung einer körper. ichen Sache, das nicht bloß gegen den zur Leistung Verpflichteten, sondern auch gegen denjenigen geltend gemacht werden kann, der, die Sache wissend, daß ein R. besteht, ...

Lexikoneintrag zu »Recht zur Sache«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 673.
Aufruf der Sache

Aufruf der Sache [Meyers-1905]

Aufruf der Sache heißt in der Zivilprozeßordnung (§ 220) die Handlung , durch die deren Verhandlung im Termin eingeleitet wird. Durch den Aufruf der Zeugen und Sachverständigen wird festgestellt, ob die geladenen Zeugen und Sachverständigen ...

Lexikoneintrag zu »Aufruf der Sache«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 97.
Akt

Akt [Meyers-1905]

Akt (lat.), im allgemeinen Handlung , Verrichtung, z. B. ... ... A., A. der Gerechtigkeit ; daher: von etwas A. nehmen , eine Sache zu Protokoll nehmen (um sie demnächst als Beweis zu gebrauchen), allgemein ...

Lexikoneintrag zu »Akt«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 235.
Rat

Rat [Meyers-1905]

Rat , die Anleitung, die man jemand gibt, damit er danach sein Benehmen in irgendeiner Sache einrichte. Für einen gegebenen R. ist man nur dann verantwortlich, wenn man sich dabei einer unerlaubten Handlung schuldig macht, oder wenn der R. auf Grund eines Vertragsverhältnisses ...

Lexikoneintrag zu »Rat«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 613.
Lis

Lis [Meyers-1905]

Lis (lat.), Streit, Rechtsstreit , streitige Sache. Adhuc sub judice lis est, » die Streitsache schwebt noch vor dem Richter « ( Zitat aus Horaz ' » Ars poetica «, Vers 78).

Lexikoneintrag zu »Lis«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 602.
Res

Res [Meyers-1905]

Res (lat.), Gegenstand, Sache. R. dubia , zweifelhafte Sache; r. judicata , rechtskräftige Entscheidung , r. litigiosa , streitige Sache; r. mobilis , bewegliche, r. immobilis , unbewegliche Sache, Grundstück ; r. nullius , herrenloses Gut; ...

Lexikoneintrag zu »Res«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 817.
Fund [1]

Fund [1] [Meyers-1905]

... ab je 1 Mk. vom Hundert des Wertes der gefundenen Sache; für Tiere ist 1 Mk. vom ... ... dem Fundtag erwirbt der Finder das Eigentum an der gefundenen Sache, falls sich kein Empfangsberechtigter gemeldet oder sonst dem Finder bekannt geworden ist, jedoch ist er noch drei Jahre lang verpflichtet, die Sache oder deren Wert herauszugeben, falls sich der Empfangsberechtigte meldet (§ 977). ...

Lexikoneintrag zu »Fund [1]«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 207.
Taxe

Taxe [Meyers-1905]

Taxe (franz., v. lat. taxare ), Würdigung, Wertschätzung einer Sache, insbes. durch vereidete Schätzer ( Taxatoren ), so von Mobilien und Immobilien beim Verkauf, bei Erbteilungen , Beleihungen, Versicherungen etc.; dann der öffentlich festgesetzte Preis für ...

Lexikoneintrag zu »Taxe«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 360-361.
Raub

Raub [Meyers-1905]

... für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem andern in der Absicht wegnimmt, sich diese rechtswidrig zuzueignen ( Deutsches ... ... 249). Von dem Diebstahl , als der gewaltlosen widerrechtlichen Zueignung einer fremden beweglichen Sache, unterscheidet sich der R. durch die dabei angewendete Gewalttätigkeit gegen eine ...

Lexikoneintrag zu »Raub«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 622-623.
Teil

Teil [Meyers-1905]

Teil , ein von einer Sache getrenntes Stück derselben. Juristisch ist ... ... Personen zusammen an einer Sache ein Recht zusteht, z. B. Miteigentum , Mitbesitz , ... ... in einem bestimmten Teilverhältnis befugt ist, die Früchte der Sache oder den Erlös derselben bei Veräußerung zu beanspruchen, wogegen er ...

Lexikoneintrag zu »Teil«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 378.
Sadr

Sadr [Meyers-1905]

Sadr , Mehrz. Sudûr (arab., »der vordere Teil einer Sache, Ehrenplatz«), Vorsitzender , Präsident . Bei den Türken soviel wie Wesir , speziell der Heeresrichter oder Kasiasker . Sadrein muchteremein (Dual), »die hochgeehrten beiden Heeresrichter«, nämlich ...

Lexikoneintrag zu »Sadr«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 17. Leipzig 1909, S. 410.
Usus

Usus [Meyers-1905]

... usuarius ) die Benutzung (Gebrauchsrecht) einer fremden Sache für seine Person, mithin ohne das Recht der Überlassung der Ausübung ... ... also an sich kein Recht auf die Früchte ( fructus ) der Sache; ist diese jedoch von der. Art, daß sie ohne Fruchtgenuß gar ...

Lexikoneintrag zu »Usus«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 980.
Buls

Buls [Meyers-1905]

Buls , Charles , belg. Politiker , geb. 13. ... ... Mitglied, dann als Präsident der Ligue belge de l'enseignement der Sache des öffentlichen Unterrichts . 1886–94 war er doktrinärliberales Mitglied der Kammer . ...

Lexikoneintrag zu »Buls«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1905, S. 597.
Zins

Zins [Meyers-1905]

Zins (lat. Census ), im allgemeinen jede zu gewissen ... ... insbes. die Abgabe für Benutzung fremden Eigentums , daher von einer gemieteten oder gepachteten Sache ( Mietzins, Pachtzins, Erbzins [s. d.] Mehrzahl : Zinse ...

Lexikoneintrag zu »Zins«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 949.
Cosa [1]

Cosa [1] [Meyers-1905]

Cosa (ital., »Sache, Ding «), in der Algebra früher Bezeichnung der unbekannten, zu findenden Größe, daher der Ausdruck regola della cosa , » Regel Coß «, für Algebra , und cossisch für algebraisch, Cossisten für Algebraiker im ...

Lexikoneintrag zu »Cosa [1]«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1906, S. 304.
Kink

Kink [Meyers-1905]

Kink , unbeabsichtigte störende Verdrehung eines Taues; daher sprichwörtlich: in der Sache ist eine K., soviel wie, die Sache ist nicht klar und verständig; »sich aus den Kinken bergen«, soviel wie ...

Lexikoneintrag zu »Kink«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 24.
Miete [2]

Miete [2] [Meyers-1905]

... seine Kosten an der Sache vorzunehmen, die durch den Gebrauch der Sache im Laufe der ... ... mit dem ersten Mieter aufhebt. Die gemietete Sache darf der Mieter nur in vertragsmäßiger und allgemein üblicher Weise gebrauchen ... ... oder derjenige, dem er den Gebrauch der gemieteten Sache überlassen hat, die Sache trotz Warnung vertragswidrig gebraucht, sei es, daß ...

Lexikoneintrag zu »Miete [2]«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 13. Leipzig 1908, S. 776-780.
Beute [1]

Beute [1] [Meyers-1905]

... Butin , engl. Booty ), die bewegliche Sache, die im Kriege durch die feindliche Macht dem Staat oder ... ... , und verordnet: »Wer im Feld in der Absicht rechtswidriger Zueignung eine Sache der Landeseinwohner offen wegnimmt oder denselben abnötigt oder des eignen Vorteils wegen unbefugt ...

Lexikoneintrag zu »Beute [1]«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 783.
Bossi

Bossi [Meyers-1905]

Bossi , 1) Luigi, Graf , ital. Archäolog und Geschichtschreiber, ... ... 10. April 1835, studierte die Rechte und Naturwissenschaften , ergriff die Sache der Revolution , wurde von Bonaparte als Agent der französischen Regierung ...

Lexikoneintrag zu »Bossi«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1905, S. 258.
Abbas [1]

Abbas [1] [Meyers-1905]

Abbas (spr. abbâß), 1) Oheim Mohammeds , geboren ... ... , schloß sich erst kurz vor der Eroberung Mekkas (Anfang 630) der Sache seines Neffen an, genoß aber trotzdem als Oheim des Propheten das ...

Lexikoneintrag zu »Abbas [1]«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 13.
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