[20] Äternāt (v. lat. aeternum, »ewig«), ein für die Ewigkeit bestimmter, fortdauernder Zustand, im Gegensatze zu einer bestimmten Zeitdauer, wie dem Septennat (Zeitraum von 7 Jahren) oder dem Triennat (Zeitraum von 3 Jahren), z. B. bei Feststellung der Friedenspräsenzstärke des deutschen Heeres.