[42]Ablationstheorie, die (heute aufgegebene) Rechtsansicht, nach der der Diebstahl erst vollendet ist, sobald der Dieb die gestohlene Sache in Sicherheit gebracht hat. S. Illationstheorie.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 42.