Abmarkung

[45] Abmarkung, die Errichtung fester Grenzzeichen zwischen zwei Grundstücken. Art und Verfahren der A. bestimmt sich nach den Landesgesetzen oder mangels solcher nach der Ortsüblichkeit. Jeder Grundstückseigentümer kann von seinem Nachbar Mitwirkung bei der A. verlangen, die Kosten werden halbiert (Deutsches Bürgerliches Gesetzbuch, § 919).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 45.
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