Ad hoc

[108] Ad hoc (lat., »für dieses«), Bezeichnung für eine zu einem ganz bestimmten Zweck besonders getroffene Einrichtung. So wird eine Volksvertretung a. b. einberufen oder ein Beamter a. h. bestellt, wenn es sich nur um Erledigung eines einzelnen Gegenstandes han del t.

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Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 108.
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