[159] Afterlehen (Subfeudum) ist das durch den Vasall weiter verliehene Lehen. Der Aftervasall (vasallus secundus) war Lehnsmann des ersten Vasallen (vasallus primus), wie dieser Lehnsmann seines Herrn (des dominus). Dieser (der Oberlehnsherr) hatte, wenn das Recht seines Vasallen (des Unterlehnsherrn) in Wegfall kam, die Wahl, einen neuen Unterherrn einzuschieben oder den Afterlehnsmann als unmittelbaren Vasallen anzunehmen.