Akzidentālien

[248] Akzidentālien (lat., »Zufälligkeiten«) sind Inhaltsbestandteile eines Rechtsgeschäfts, die weder zu seinem Zustandekommen notwendig sind (essentialia, substantialia negotii, wesentliche Erfordernisse), noch mangels besonderer Parteivereinbarung von der Rechtsordnung als vorhanden angenommen werden (naturalia negotii, ergänzbare Bestandteile), sondern jedesmal besonderer Festsetzung durch die Vertragschließenden bedürfen, um Geltung zu haben (Nebenabreden).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 248.
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