[400] Alúmnus (lat.), Kostschüler, Pflegling, Zögling einer Erziehungsanstalt (Alumnat, Internat), der Wohnung, Kost und Unterricht (ganz oder halb frei) erhält; Gegensatz: Stadtschüler (Oppidanus, Extraneer). Juristisch bezeichnet Alumnat das rein faktische Verhältnis eines Pflegekindes zu seinem Pflegevater; s. Zöglinge.