Alĭas

[329] Alĭas (lat., »anders, auf andre Weise«), die anderweitige Bezeichnung, die jemand neben der ihm gebührenden annimmt. So pflegt die Kriminalpolizei Verbrecher, welche sich verschiedene Namen beilegen, mit ihren Familiennamen und unter Hinzufügung des a. mit ihren angenommenen Namen zu bezeichnen, z. B. »Müller a. Brand, a. Neumann«. Die Annahme eines anderweitigen Namens ist an und für sich nicht verboten, wie dies ja auch z. B. von Schauspielern zuweilen geschieht. Im amtlichen Verkehr muß aber immer der eigentliche Name mit einem entsprechenden Zusatz fortgeführt werden, z. B. »Müller, genannt Meunier«.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 329.
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