[341] Allabreve (ital.), in der Musik die Bezeichnung eines beschleunigten Tempos, das durch gefordert wird. Die Vorschrift A. fordert ursprünglich (im 14. bis 16. Jahrh.) ein Taktieren nach Breves (Doppeltaktnoten) statt Semibreves (Ganzen), heute aber entsprechend das Taktieren nach Halben statt nach Vierteln. Der sogen. große Allabrevetakt, vorgezeichnet durch oder , zählt ebenfalls nach halben, umfaßt aber deren vier; das alte Zeichen bedeutete jedoch früher Dreiteiligkeit der Brevis mit Zählen nach Breves.