Ambacht
[412] Ambacht, altdeutsch, Handwerk, auch Amt; daher Ambachtslehen, Amtslehen, Lehen, die in einem dem Belehnten erteilten Amte bestanden. Die Besitzer solcher Lehen hießen Ambachtsleute; die daraus entspringenden Rechtsverhältnisse bildeten das Ambachtsrecht.