Ambacht

[412] Ambacht, altdeutsch, Handwerk, auch Amt; daher Ambachtslehen, Amtslehen, Lehen, die in einem dem Belehnten erteilten Amte bestanden. Die Besitzer solcher Lehen hießen Ambachtsleute; die daraus entspringenden Rechtsverhältnisse bildeten das Ambachtsrecht.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 412.
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