Ampliation

[457] Ampliation (lat.), im röm. Recht die Vertagung des Prozesses, vom Prätor oder Oberrichter durch die Formel amplius cognoscendum (weiter zu untersuchen) angeordnet, wenn die beauftragten Richter noch nicht hinlänglich unterrichtet waren.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 457.
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