[464] Amtsrichter heißen die bei den Amtsgerichten (s. d.) angestellten Richter. In vielen Staaten, besonders in Preußen, Sachsen, Elsaß-Lothringen etc., wird einem Teil der A. der Titel Amtsgerichtsrat verliehen, in andern, z. B. in Bayern, heißen einzelne A., besonders die Vorstände des Amtsgerichts, Oberamtsrichter.