Ansässigkeit

[555] Ansässigkeit, die Niederlassung im Staate oder in der Gemeinde mit einem gesicherten Nahrungsstande. Die A. ist ein Begriff des ältern Rechts und dem neuern Grundsatz der Freizügigkeit gewichen. Die Ansässigmachung in einer Gemeinde war früher vielfach von erschwerenden Bedingungen, insbes. von der Zustimmung der Gemeinde, abhängig gemacht, wenn sich die A. nicht auf Grundbesitz, Gewerbekonzession oder öffentliches Amt gründete.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 555.
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