[637]Apprehensionstheorie, die heute allgemein als richtig anerkannte Ansicht, nach welcher der Diebstahl (s. d.) vollendet ist, sobald der Dieb die Verfügungsgewalt über die gestohlene Sache erlangt hat.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 637.