Ausspruch

[154] Ausspruch, in der Rhetorik soviel wie Sentenz; im Rechtswesen Spruch, Urteil; auch die Abteilung des Vermögens, die Väter oder Mütter bei einer zweiten Verheiratung mit den Kindern erster Ehe vornehmen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 154.
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