[413] Barzahlung, s. Bar. B. wiederaufnehmen, eine bestehende Papierwährung mit Zwangskurs beseitigen, eingezogenes Papiergeld durch Münze ersetzen, insbes. die Einlösung von Banknoten wieder aufnehmen. Barzahlungsvereine bezwecken, durch Rabattgewährung etc. die B. zu fördern und dadurch dem ungesunden Borg beim Warenkauf zu steuern.