Barzahlung

[413] Barzahlung, s. Bar. – B. wiederaufnehmen, eine bestehende Papierwährung mit Zwangskurs beseitigen, eingezogenes Papiergeld durch Münze ersetzen, insbes. die Einlösung von Banknoten wieder aufnehmen. – Barzahlungsvereine bezwecken, durch Rabattgewährung etc. die B. zu fördern und dadurch dem ungesunden Borg beim Warenkauf zu steuern.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 413.
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