Beilager

[572] Beilager, die mit Feierlichkeiten verbundene Vollziehung der Ehe durch Besteigung des Ehebettes, die ursprünglich vor Zeugen erfolgte und noch im spätern Mittelalter als der eigentliche Eheschließungsakt galt, dem Trauung und priesterliche Einsegnung erst folgten. Fürstliche Personen ließen durch besondere Abgesandte als ihre Vertreter das B. abhalten. Nach der förmlichen Trauung legte sich der Gesandte in Gegenwart der höchsten Herrschaften neben der hohen Braut seines Herrn einige Minuten lang, leicht gerüstet, auf ein prächtiges Ruhebett, und dann erst galt die Ehe als gültig und vollzogen und die Standesgemeinschaft erworben.

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Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 572.
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