Bekenntnisschein

[578] Bekenntnisschein, Anerkennungs- oder Rekognitionsschein; dann schriftliche Versicherung eines Empfangs oder der Übernahme einer Verpflichtung.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 578.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika