[762]Bestens, Börsenausdruck für Kaufs- und Verkaufsaufträge, die unlimitiert, d. h. ohne Angabe eines nicht zu überschreitenden höchsten oder niedrigsten Kurses, aufgegeben werden.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 762.