[793] Bevollmächtigte, Personen, denen andre die Ermächtigung (die Gewalt, volle Macht) erteilt haben, ein Geschäft für sie oder in ihrem Namen zu vollziehen; s. Mandat, Prozeßbevollmächtigter, Prozeßvollmacht.
Pierer-1857: Bevollmächtigte