Bewaldrechten

[793] Bewaldrechten (berappen, schalkantig, baumkantig beschlagen), Holzstämme im Walde so beschlagen, daß sie zwar vier Flächen, aber keine scharfen Kanten erhalten. Das B. befördert das Trocknen des Holzes und macht es transportfähiger.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 793.
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