[806]Bezettelung, der amtliche Ausweis, der den unter Steuer- oder Zollkontrolle stehenden Warentransporten in der Form von Begleitscheinen (s. d.), Legitimationsscheinen etc. beigegeben ist. Bezettelungsgelder, die früher hierfür gezahlte Gebühr.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 806.