Billardsteuer

[878] Billardsteuer, eine in Frankreich seit 1871 von Billards in Wirtschaften (in Bremen und Lübeck nur von solchen) und im Privatbesitz erhobene, nach der Größe des Ortes abgestufte Steuer.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 878.
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