[227]Borgtau, jedes Tau, das gelegentlich zur Verstärkung eines andern in der Schiffstakelung benutzt wird; z. B. Borgbrassen, Jolltaue, die zur Stütze der Rahen neben den gewöhnlichen Brassen bei Sturm befestigt werden.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1905, S. 227.