Brautexamen

[362] Brautexamen, im kath. Kirchenrechte die durch Gewohnheit oder Diözesanverordnungen eingeführte Besprechung des Geistlichen mit den Brautleuten, in der er sich über die Religionskenntnisse der Verlobten, über ihr Verständnis von der Bedeutung der Ehe und über etwaige Ehehindernisse unterrichten soll. Das B. ist teilweise auch in der protestantischen Kirche beibehalten, z. B. in Württemberg.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1905, S. 362.
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