Bundesstaaten

[603] Bundesstaaten, herkömmliche, aber ungenaue Bezeichnung für die einzelnen Staaten, die zusammen einen sogen. Staatenbund oder einen Bundesstaat bilden; namentlich braucht die Reichsverfassung diese Bezeichnung für die zum Deutschen Reiche vereinigten deutschen Staaten. Vgl. Deutschland.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1905, S. 603.
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