[822]Cavĕat (lat., »er hüte sich«), Bezeichnung für eine gerichtliche Verwarnung; Klausel, die im Patentrecht einzelner Länder den Vorbehalt einer künftigen Verbesserung gestattet.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1905, S. 822.