[65]Divisionsarzt, der ärztlich-technische Ratgeber des Divisionskommandeurs für den Sanitätsdienst innerhalb der Division, meist Generalarzt; er wählt den Hauptverbandsplatz aus und leitet den Dienst auf demselben.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 65.