[102] Domitianische Frage (lat. Domitiana quaestio), soviel wie eine lächerliche, einfältige Frage, benannt nach dem römischen Rechtsgelehrten Domitius Labeo, der seinem Koll egen Juventius Celsus nach dessen Ansicht eine solche Rechtsfrage vorgelegt hatte, auf die er dann eine grobe Antwort (responsum Celsinum) erhielt. Quellenstelle: lex 27 Digest. 28, 1.