Drempel

[193] Drempel, der Absatz im Boden einer Schleuse, gegen den sich die Tore legen (s. Schleuse); auf Kriegsschiffen (Pfortendrempel) die vier Plankenstücke oder Platten der Umrahmung einer Geschützpforte; im Hausbau (Drempelwand) der lotrechte, massive oder aus Fachwerk bestehende Teil eines Kniestockes (s. d.).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 193.
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