[215] Druckermonopol, ehedem das Privilegium der Buchdrucker, die ursprünglich gleichzeitig die Verleger waren, daß in derselben Stadt für bestimmte Zeit kein andrer drucken durfte; sodann seit Anfang des 16. Jahrh. die Bestimmung, daß das gleiche Buch von einem andern Drucker in demselben Orte nicht nachgedruckt werden darf.