[442]Eigensinn, das hartnäckige Beharren bei einer Meinung oder einem Streben, aus keinem andern Grunde, als weil es die oder das eigne ist, obgleich durch einleuchtende Gründe das Irrige und Verkehrte derselben nachgewiesen ist.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 442.