[448] Einbau, vorübergehender Anbau von Ackerbaupflanzen auf Grundstücken, die ständigen Kulturen dienen. Weinberge, Hopfengärten, Obstgärten werden, wenn sie ausgetragen sind, vor der Neuanlage einige Jahre zum Ackerbau (Getreide-, Klee-, Hackfruchtbau) verwendet. Ebenso kommt E. bei der Hackwald- oder Waldfeldwirtschaft vor.[448]