Eingesandt

[452] Eingesandt, die Rubrik einer Zeitung, in welche die Redaktion Einsendungen aus dem Publikum aufnimmt, für die sie gewöhnlich die moralische oder sachliche Verantwortlichkeit ihren Lesern gegenüber ablehnt. Gesetzlich verantwortlich ist der Redakteur jedoch auch für solche Einsendungen. Wenn sie mit dem Namen des Einsenders versehen sind, kann bei etwaigem beleidigenden Inhalt der Strafantrag von dem Verletzten auch nur gegen den Verfasser des E. gerichtet werden. Vgl. Sprechsaal.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 452.
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