Einsteher

[468] Einsteher (Einstandsmann) ist militärisch der Stellvertreter eines Wehrpflichtigen, der seiner Dienstpflicht nicht selbst genügen will. Letzterer findet sich durch den E. direkt ab, oder der Staat übernimmt gegen Zahlung einer bestimmten Summe die Beschaffung eines Einstehers.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 468.
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