[472] Einziehen von Umlaufsmitteln, nämlich von Münzen, Papiergeld, Banknoten, heißt, diese Umlaufsmittel aus dem Verkehr bringen, indem die bei bestimmten Stellen (Notenbanken, Steuerkassen) eingegangenen Banknoten oder zu stark abgenutzten Münzen zurückbehalten werden, oder indem für eine ganze Gattung von Umlaufsmitteln ein bestimmter Zeitpunkt angesetzt wird, von dem ab sie ganz oder teilweise ihre Geltung verlieren.
Meyers-1905: Einziehen des Bleches · Einziehen