[837]Entlastung ist die Fähigkeit der Organismen, erbliche und sonstige Belastungen zu überwinden und unter günstigen Lebensbedingungen die normale Gesundheit wieder zu erlangen. Im rechtlichen Sinn s. Decharge.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 837.