Entlastung

[837] Entlastung ist die Fähigkeit der Organismen, erbliche und sonstige Belastungen zu überwinden und unter günstigen Lebensbedingungen die normale Gesundheit wieder zu erlangen. – Im rechtlichen Sinn s. Decharge.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 837.
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